Diese Hinterhältigkeit … Verkehrsüberwachung im Namen Zeus

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Wer hat den Anhänger-Blitzern des Kreises Pinneberg nur den Namen „Zeus“ verpasst? Es ist schon frevelhaft, den Namen des obersten Gottes in der griechischen Mythologie und Herrscher des Himmels von Blitz und Donner… im Zusammenhang mit diesen Abzock-Blitzern zu benennen. Offensichtlich müssen die Namensgeber mit Blitz und Donner etwas verwechselt haben. Wie dem auch ist… am Erfindungsreichtum dem Autofahrer tief in die Tasche zu langen, hat es den Behörden jedenfalls noch nie gefehlt… und dahinter steht.

Wenn sich ein Fahrzeugführer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit oder einen anderen Verstoß gegen geltendes Recht leistet, sind die Ordnungshüter schnell dabei, ihren neuen Bußgeldkatalog zu zücken… und dieser gestaltet sich durchaus komplex. Häufig ist der Betroffene den Anschuldigungen schutzlos ausgeliefert. Nachdem der neue Bußgeldkatalog insbesondere Temposünder und Falschparker trifft, der seit dem 9. November 2021 in Kraft getreten ist, reiben sich die Gemeinden die Hände. Denn durchschnittlich freuen diese sich um doppelte Einnahmen – die natürlich auch wieder doppelt ausgegeben werden, Das ist amtlich!!! Es gibt wohl kaum eine Gemeinde, die ihre Ausgaben im Griff hat… sie alle sind derart überschuldet!

Kreisweit existieren an sieben Standorten stationäre Messanlagen, sogenannte Starenkästen. An diversen Standorten im Kreis wurden 3060 Raser in den Abendstunden geblitzt. Dabei handelt es sich um Autofahrer, deren Verstöße in den Bußgeldbereich fallen, Aus den 3060 Fällen resultierten letztlich 744 Bußgeldbescheide, die meist mit 5 bis 8 Stundenkilometer zu schnell unterwegs waren. Wobei in 133 Fällen die Behörde ein befristetes Fahrverbot aussprachen. Welches Verkehrsvergehen die weiteren 2083 sich schuldig gemacht haben ist mir nicht bekannt.

Hinzu kommen noch die Einnahmen aus den Verkehrsvergehen, wie Parkzeitüberschreitung, Park- und eingeschränktem sowie absolutem Halteverbot…. an Einfallsreichtum, um an das Geld der Autofahrer zu kommen, lassen es die Gemeinden und Kommunen jedenfalls nicht fehlen. Und mit der drastischen neuen Bußgeld-Erhöhung veranstalten die Gemeinden eine regelrechte Hatzjagd auf die Autofahrer, und dass obgleich die Unfallrate Jahr und Jahr ständig zurückgeht. Es sind die kleinen Geschwindigkeits-, Parkzeitübertretungen sowie Park- oder Halteverbote, an die sich die Kommunen und Gemeinden bereichern. Die Einnahmen erhalten in der Regel die Kommunen und werden von dort aus in unterschiedliche Richtungen zerstreut. Eine eindeutige Zuweisung der Einkünfte durch die Verkehrsüberwachung sowie die anschließende Verwendung der Gelder ist daher schwer bis gar nicht aufzeigbar.

Als Gegenmaßnahme der bankrotten und überschuldeten Gemeinden, die einzig und allein der Verschwendungssucht geschuldet sind, rate ich ganz dringend dazu, die Verantwortlichen ebenfalls mit einem Bußgeld oder Straferlass zur Verantwortung zu erziehen. Denn immerhin verwalten sie die Gelder der Steuerzahler.

Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten und wollen sich dagegen verteidigen? Warum nicht? Denn bis zu 85 % aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Auf alle Fälle sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.

Quelle: HM-Infinity, Halstenbek